Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung B236

14.02.2025

Die CDU-Fraktion stellt nach § 48 Abs. 1 GO NRW des Rates der Stadt Hallenberg, den mündlich den Antrag, in der Ratssitzung am Mittwoch den 12.02.25 als Dringlichkeitsentscheidung aufzunehmen, dass auf der B236 im Stadtgebiet Hallenberg eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgewiesen wird.

Die CDU-Fraktion fordert aus Gründen des Lärmschutzes und zur Verbesserung der Sicherheit von Einwohnern und insbesondere von Kindern, die Einführung einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Länge von Züschen kommend ab Ortsschild bis zur Einmündung nach Frankenberg, für die Zeit von Abends 22:00 Uhr bis Morgens 06:00 Uhr.

Darüber hinaus zum Schutz der Fußgänger, insbesondere der Kinder im Abschnitt von der Arztpraxis Paffe bis zur Einmündung zur Petrusstraße, aus Richtung Züschen kommend, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf 24 Stunden auszuweiten.

Über den genannten Streckenabschnitt sowie den gültigen Zeitraum der Geschwindigkeitsbeschränkung sollte in der Ratssitzung eine Diskussion der politischen Akteure stattfinden. Ein vergleichbares Anliegen wurde für Niedersfeld und Züschen bereits positiv entschieden.

Die Orte Assinghausen und Wiemeringhausen haben ebenfalls Anträge zur Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen gestellt. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass wir mit dem Antrag keine Zeit verlieren sollten und uns an die positiven Entscheidungen für die Orte an der B236 und der B480 anhängen sollten. Wobei wir für Hallenberg das größte Sicherheitsproblem sehen.

Frei nach dem Motto: “Schmiede das Eisen solange es heiß ist” Damit sehen wir die Dringlichkeit als gegeben an.

Joachim Huft